Externe Mitarbeiter
26.12.2013 15:10
Die Transparenzmaßnahmen betreffend die externen Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen unter der Angabe der jeweiligen Auftragsbeschreibung mit den entsprechenden Vergütungen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, Artikel 28, Absatz 2 betreffend die "Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen.
Liste in Ausarbeitung.